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Um-/Zwischennutzen

Zwischennutzung bezeichnet die kostengünstige, temporäre Nutzung von Räumen, Gebäuden oder Freiflächen nach Aufgabe der früheren und vor Realisierung der zukünftigen Nutzung. Umnutzen ist das Nutzen von Räumen, Gebäuden, Freiflächen oder Sachen zu einem anderen Zweck.

In welchem Kontext hilft Um-/Zwischennutzen? Warum ist Um-/Zwischennutzen wichtig?

Um- und Zwischennutzung stellt einen Gewinn für alle Beteiligten dar. Eigentümer haben je nach Absprache Mieteinnahmen oder bekommen (einen Teil der) Betriebskosten bezahlt. Sie müssen nichts investieren und genießen ein hohes Ansehen in der Bevölkerung und bei Stadtplanern. Das ehemals leerstehende Gebäude wird in Stand gehalten oder gesetzt, gepflegt und z. B. beheizt. Nutzung von Gebäuden schützt vor dem Verfall, vor Vermüllung, illegaler Nutzung und Vandalismus. Um- oder Zwischennutzen kann den Wert des Gebäudes erhalten oder sogar erhöhen. Es wird die Aufmerksamkeit auf dieses gerichtet. Potenzielle (Nach-)Nutzer, Mieter, Käufer oder Investoren können so Potenziale erkennen. Ohne langfristige Bindung haben Nutzer die Möglichkeit, ihren Raumbedarf zu decken, um Ideen auszuprobieren, Besonderes zu wagen, ihre Projekte umzusetzen bzw. zu testen und zu gucken, ob Bedarf besteht, ohne hohes finanzielles Risiko. Damit werden Innovationen angestoßen. Die Projekte können gesellschaftlichen Mehrwert bringen, große Aufmerksamkeit erfahren und inspirierend auf andere wirken, sodass andere Nutzer mit ähnlichen Projekten angezogen werden. Das Um- oder Zwischennutzen ist also gut fürs Image. Auch den Ort können solche Projekte vielfältiger, bekannter, attraktiver und lebenswerter machen. Da oft Anwohner bzw. Akteure vor Ort um- oder zwischennutzen, wird bürgerschaftliches Engagement und Verantwortungsübernahme gefördert. Bürgerschaftliche Projekte schaffen oder stabilisieren soziale Netzwerke, die Identifikation mit dem eigenen Wohngebiet oder Ort wird gestärkt. Ebenso können Zwischennutzungen für Arbeitsplätze sorgen, wenn Menschen sich selbstständig machen oder umliegende Straßen und Läden belebt werden, weil mehr Leute vorbeikommen.

Wie geht das? Was ist zu beachten? Was brauche ich dafür?

Jeder Raum und jedes Areal eignet sich für Um- bzw. Zwischennutzungen. Ihr müsst den jeweiligen Eigentümer erst einmal kontaktieren. Dabei hilft euch eure Kommune. Dann müsst ihr euren Eigentümer überzeugen. Das macht sich am besten, wenn ihr schon ein Nutzungskonzept habt. Nun vereinbart ihr Mietkonditionen (Miete, Betriebskosten, Nutzungszeitraum, Kündigungsfrist, Versicherung, Haftung, Verkehrssicherung, Wiederherstellung), am besten mittels eines Vertrags. Kommuniziert miteinander gut und definiert eure Ziele! Bei kulturellen oder sozialen Zwischennutzungen könnt ihr Fördergelder beantragen. Materialien zum Umbau (z. B. Bauholz, Mutterboden, Setzlinge, Gerätschaften) könnt ihr vielleicht von eurer Gemeinde kostenlos bekommen. Ist euer Konzept derart erfolgreich, kann es auch zu einer Dauernutzung kommen. Laut §9 Abs. 2 Baugesetzbuch sind in Bebauungsplänen Nutzungen festgeschrieben. Eine Umnutzung muss also mit einer Baugenehmigung beantragt werden. Selbst wenn das Gebäude lange leer steht und die gleiche Nutzung wieder betrieben werden soll, muss ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden. Wenn ihr baulich etwas am Gebäude ändern wollt, müsst ihr Denkmalschutzauflagen beachten, sofern euer Gebäude unter Denkmalschutz steht. Nutzungshindernisse, die festgelegt sind in Denkmalschutzauflagen können mit einem Verwaltungsverfahren aufgehoben werden. Wollt ihr eine Brachfläche als Garten umnutzen, passt auf, dass sich im Boden keine Altlasten befinden! Mit Schadstoffen belastet sind oft auch ehemalige Industriegebäude. Besonders wenn wieder geheizt wird, kann die Bausubstanz gesundheitsgefährdende Substanzen ausschwitzen. Auch der Boden kann belastet sein. Guckt also, ob ihr vor der Nutzung nicht erst in den Räumen reinigen, etwas abdecken oder gar versiegeln oder sandstrahlen müsst.

Zwischennutzungsmodelle:

Starter-Nutzung: Umsetzung neuer Ideen, langfristige Miete möglich vorübergehende Nutzung: Nutzung von Räumen bis zur neuen Vermietung, Umbau oder Abriss, Bereitschaft der Nutzer zum kurzfristigen Räumen Veranstaltungsnutzung: zeitlich befristete Nutzung

Rechtsverhältnisse der Zwischennutzung:

Gebrauchsleihe: unentgeltliche Überlassung, Nutzer muss evtl. Nebenkosten (die für den Gebrauch anfallen) und gewöhnliche Unterhaltungskosten (größere Reparaturen oder Ersatz von Einrichtung ausgeschlossen) zahlen, keine Form- oder Kündigungsvorschriften im Vertrag, wird zur Befristung und Kündigung nichts vereinbart, darf die Sache jederzeit zurückgefordert werden Miete: Kündigungsschutz besteht, wenn kein Ende des Mietverhältnisses angegeben ist

Welches Angebot wäre möglich?

- Ausstellungsfläche, Atelier, Galerie oder Werkstatt für Künstler, Kreative und Handwerker, Geschäftslokal, soziale Initiativen und Vereine (Vereinssitz/-lokal), Start-Ups, Pop-Up Stores, Unternehmen, Kinder- und Jugendarbeit, Fahrradwerkstatt, Schaufensterbespielung - Coworkingspaces, Veranstaltungsort (z. B. für Vorträge), Bar, Gastronomie, Laden - Pop-Ups: Um- oder Zwischennutzung lokaler Akteure für 3 Tage bis 2 Wochen, Test neuer Formate, Angebote oder Veranstaltungen, z. B. zum Marketing, Bsp.: Smoothieladen in gemeindeeigenem Leerstand, mobile Bioküche mit Kochkursen oder Leerstandshotel für Fahrradfahrer - Begegnungsräume, z. B. Nachbarschafts-/Gemeinschafts-/Bürgergarten, Kulturpark als Treffpunkt und Bildungseinrichtung mit Freizeitaktivitäten auf Brachfläche, Treffpunkt für Kinder und Jugendliche, Grillplatz, Kinderspielfläche, Spielplatz - temporäres Wohnen, z. B. Testwohnen - Aufbau einer Zwischennutzungsagentur bzw. Immobilien- oder Brachflächenbörse

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Der Leitfaden Zwischennutzung enthält Merkmale, Bedingungen, Steuerung und Wirkung von Zwischennutzungen sowie Kapitel zu Recht, Finanzen und Altlastensanierung.

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